Fachberater

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Herrn René Naudascher wurde am 22.02.2010 die Qualifikation vom deutschen Steuerberaterverband (DStV e.V.) verliehen. Voraussetzungen für die Anerkennung sind der Besuch eines Lehrgangs zur Erlangung der theoretischen Kenntnisse mit zwei schriftlichen Prüfungen, als auch der Nachweis von praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge.

Weiterhin besteht eine gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung in diesem Fachbereich.

Laut dem Institut für Mittelstandsforschung (lfM) Bonn werden jährlich ca. 22.000 Familienunternehmen übergeben. Dabei gibt es unterschiedliche Ausgestaltungen, z.B. Übertragung innerhalb der Familie als auch der Verkauf des Unternehmens. In allen Fällen sind umfassende Rechtsprobleme zu beachten, z.B. die steuerlichen-, betriebswirtschaftlichen-, zivil- und arbeitsrechtlichen Folgen. Für Betroffene ist es daher unumgänglich Spezialisten, wie Steuerberater und Rechtsanwälte einzubeziehen.

„Wir begleiten Familienunternehmen, gemeinsam mit einem Netzwerk von spezialisierten Rechtsanwälten und bei Bedarf auch mit Unternehmensberatern bei Unternehmensnachfolgeplanungen. Nur so ist die erforderliche Kompetenz für reibungslose Übergabe gewährleistet.“, meint René Naudascher. „Die Steuerkanzlei unterstützt sowohl Übernehmer als auch Übergeber, denn das Thema trifft irgendwann jedes Unternehmen“, so der Fachberater.

Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)

Nach erfolgreicher Teilnahme des Lehrganges und den Leistungskontrollen hat der Deutsche Steuerberaterverband e.V. Herrn René Naudascher am 31.01.2011 die Bezeichnung „Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)“ verliehen.

„Das ist eine optimale Ergänzung zum Fachberater für Unternehmensnachfolge“ merkt Naudascher an.

Die Fachberaterrichtlinien des DStV verlangen die Zulassung nach § 3 StBerG sowie den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung und/oder Nachlassverwaltung.

„Die Voraussetzungen zu erfüllen, war für mich kein Problem, da ich bereits seit 1999 als Steuerberater tätig bin.“ so Naudascher.